Kurzzeitwohnen
Allgemeine Informationen
Mietvereinbarung muss enthalten
· Adresse des Objektes und kurze Beschreibung
o Was wird vermietet (Geschirr, Bettwäsche, Handtücher,..)o Wie viele Miete sind max. erlaubt?o Ist eine Untervermietung gestattet?
· Grund der Anmietung
o Vorübergehender, berufsbedingter Ortswechsel angeführt werden
(Ausnahme des MRG)
· Kosten der Anmietung
o Miete, Endreinigung, Kaution, Ortstaxe und Servicegebühro Kontodaten Vermieter bzw. KZW (wenn Abwicklung gemacht wird)
· Zahlungmodalitäten
o Fälligkeit und Beträge der jeweiligen Zahlungen
· Name, Anschrift, Kontakt des Vermieters
· Name, Anschrift, Kontakt des Mieters und Wohnungsnützers
o Mietet eine Firma die Wohnung für einen Mitarbeiter, ist die Firma
in diesem Fall der Mieter und der Mitarbeiter der Wohnungsnützers
· Mietzeit
o Endet durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung
o Verlängerung hängt von Verfügbarkeit ab, darf aber 6 Monate nicht
überschreiten
· Zustand d. Objektes
o Mieter bestätigt, dass er das Objekt so übernimmt, wie es durch die
Onlinefotos oder eine Besichtigung gesehen hat, Allfällige Mängel werdenin einem gesonderten Protokoll zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert
o Sind Haustiere oder Raucher erlaubt?
· Kaution
o Erklärt, dass bei möglichen Schäden die Kaution herangezogen wird
· Aufrechnungsverbot
o Beinhaltet, dass es dem Mieter nicht erlaubt ist, die Mietzahlung ganz
oder teilweise einzubehalten
· Information zur Meldepflicht
o In Österreich besteht auch bei vorübergehenden Aufenthalten eine
Meldepflicht. Der Vermieter muss bei Einzug darauf hinweisen(Meldezettel oder Gästebucheintrag).
· Internetnutzung
o WLAN-Verbindung wird zum Beispiel vom Vermieter bereitgestellt,
dieser haftet aber nicht für eventuellen Missbrauch(illegale Musik-Downloads, Filesharing etc.)
· Schlussbestimmungen
o Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
o Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich – kein Anspruch auf
Rückerstattung bereits bezahlter Beträge
o Hinweis darauf, dass auf gegenständliches Vertragsverhältnis
das Mietrechtsgesetz (MRG)
nicht anwendbar ist, da der Vollausnahmetatbestand des
§1 Abs. 2 Zif 3 bzw. Zif 4 MRG erfüllt ist.
Eine abgestimmte Vereinbarung erhalten Sie vor Mietbeginn.
